Die Landesgartenschau in Überlingen

Eine lange Entstehungsgeschichte - fotografisch dokumentiert

 

Über den gesamten Bauzeitraum von fünf Jahren begleitete die Amateurfotografin Heide Ley-Walitza (BUND-Mitglied Überlingen und Fotoclub-Mitglied Überlingen) mit ihrer Kamera die Entstehung des LGS-Geländes am Bodenseeufer.

Um eine Auswahl der Fotos zu betrachten, klicken Sie sich bitte durch die einzelnen Dokumentationsjahre.

 

 


NABU- & BUND-Stellungnahmen von 2016

Die Anfänge des NABU-Engagements in Sachen Landesgartenschau

Die Landesgartenschau in Überlingen - ursprünglich geplant für 2020, dann wegen der Corona-Pandemie auf 2021 verschoben - beschäftigte auch die Überlinger Ortsgruppen des NABU und BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland) seit vielen Jahren: zunächst in Form von Stellungnahmen zu den Bebauungsplänen, bevor später die Idee zu einer eigenen Ausstellung - der "Insekten-Garten-Schau" - auf dem LGS Gelände entstand.

 

 

Die Stellungnahme vom 22.08.2016

 

 

Bebauungsplan Überlingen "Stadteingang West"

Erneute Beteiligung der Träger öffentliche Belange

 

Nach unserer Stellungnahme vom 14.08.2016 haben wir erfahren, dass die Stadt Überlingen die Fällung der Bäume im Bereich des Bebauungsplanes „Stadteingang West“ bereits ausgeschrieben hat mit Maßnahmenbeginn am 01.10.2016.

 

Damit ist es unmöglich, unserer Forderung und auch die der faunistischen Gutachten nachzukommen, rechtzeitig vor Fällung der Bäume eine entsprechende Ersatzstruktur anzubieten (dies gilt insbesondere für die Fledermäuse).

 

Wir möchten Sie bitten, in Ihrem Amt dafür zu sorgen, dass spätestens zum frühen Frühjahr 2017 die entsprechenden Ersatzpflanzungen vorgenommen sind. Andernfalls müssen die Baumfällungen auf den Herbst 2017 verschoben werden.

Um eine tiefergehende Auseinandersetzung zu vermeiden, bitten wir Sie für den notwendigen Artenschutz die genannten Maßnahmen entsprechend zu koordinieren

 

 

Die Stellungnahme vom 14.8.2016

 

Da der o.g. Bebauungsplan eng mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan im Rahmen des Genehmigungsverfahrens „Umgestaltung des Bodenseeufers anlässlich der LGS 2020“ verknüpft ist, möchten wir für beide Verfahren eine gemeinsame Stellungnahme abgeben.
Zunächst ist unser Schreiben vom 17.01.2016 auf Grund neuerer Informationen und Entwicklungen hinfällig. Als Grundlage gilt unsere Stellungnahme vom 05.06.2016 an das LRA Bodenseekreis, Amt für Wasser und Bodenschutz (siehe Anlage).

 

Nach Ergänzungen und erneuter Offenlegung des Bbpl. „Stadteingang West“ und ergänzenden Erhebungen zur Fauna im Frühjahr 2016 sowie neuen Vorschlägen zu Ausgleichsmaßnahmen (Quartiere und Nisthilfen) geben wir folgende Stellungnahme ab:

 

Folgende Aussagen aus unserer Stellungnahme vom 05.06.2016 sind nach wie vor als grundlegend anzusehen:

 

Die für die Uferneugestaltung notwendige Entfernung von Bäumen muss auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden. Die vorgesehenen Ersatzpflanzungen (z.B. entlang der neuen Bahnhofstraße) müssen in ausreichender Anzahl und Größe rechtzeitig vor Entfernung der bisherigen Leitstrukturen vorgenommen werden.

 

Ebenfalls sind vor den Fällungen die Ersatzquartiere mittels Vogel- und Fledermauskästen (Sommer- und Winterquartiere) anzubieten.


Darüber hinaus sind Baumfällungen, die nicht im Zusammenhang mit der Uferneugestaltung stehen, möglichst zu vermeiden. Unmittelbar vor Baumfällungen sind diese auf Fledermausbesatz (Sommer-, Übergangs- oder Winterquartiere zu untersuchen

Die LGS sollte Anlass dazu sein, das bisherige Gebiet in Bezug auf Bepflanzung z.B. durch Anlegen von artenreichen Blumenwiesen, standortgerechten Gehölzen und Habitatverbesserungen ökologisch erheblich aufzuwerten. Wie allerdings die Neuanpflanzung der Strandrasengesellschaft mit dem zu erwartenden Besucherstrom zu vereinbaren ist, bleibt gemäß den Erläuterungen weiterhin offen.

Aus den o.g. Gründen sollte daher ein artenschutzrechtliches Monitoring über den Projektzeitraum und auch noch 2-4 Jahre danach erfolgen, um die erhoffte Wirksamkeit der Maßnahmen zu dokumentieren.

 

 

Grundsätzlich ist es sehr bedauerlich, dass die faunistischen Erhebungen (besonders Fledermäuse und Vögel) einen zu kurzen Zeitraum abgedeckt haben und damit die Aussagekraft u.E. nicht ausreichend ist.

 

 

 

Stellungnahme vom Juli 2016:

 

Stellungnahme zur LGS 2020 in Überlingen

 

zur Umgestaltung des Bodenseeufers von der Sylvesterkapelle bis zur Villenbebauung am Stadteingang Überlingen West anlässlich der Landesgartenschau 2020

des NABU-Bezirksverbandes Donau-Bodensee,

der NABU-Gruppe Überlingen,

des BUND Kreisverband Bodenseekreis,

der BUND Ortsgruppe Überlingen-Owingen-Sipplingen

und des Landesnaturschutzverbandes (LNV)

 

nach § 67 BNatSchG (alte Fassung)

 

Durch die Planunterlagen und den landschaftspflegerischen Begleitplan des Büros 365° Freiraum + Umwelt haben wir zum ersten Mal Einsicht in die im gesamten geplanten Vorhaben vom Seeufer bis zur Bahnlinie und vom Bahnhof West bis zur Sylvesterkapelle erhalten. Diese Informationen lagen uns mit der Anhörung des Bebauungsplanes „Stadteingang West“ der Stadt Überlingen im Januar 2016 nur sehr unvollständig vor. Die Aussagen zu Teilen der Fauna (Wirbellose, Reptilien, Amphibien, Fledermäuse und Vögel) sind mit der derzeitigen Datenlage nur eingeschränkt beurteilbar. Unsere Stellungnahme kann nur unter Vorbehalt erfolgen, da auch noch notwendige Kartierungen der Brutvögel und Fledermäuse im Frühjahr 2016 ausstehen.

 

Für uns stellen sich im Wesentlichen folgende Maßnahmen zur Beurteilung:

  • 1. Entfernung der Ufermauern (2 Abschnitte): Die Sandsteinmauer ab Ende der Villenbebauung bis ungefähr zum Eingang Campingplatz und die Betonmauer entlang des Campingplatzes.                                                                      Die Entfernung der Sandsteinmauer halten wir für keinen wesentlichen  Eingriff in den Lebensraum der dort vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt. Dies gilt erst recht für die Betonmauer. Wir gehen davon aus, dass die bisherige Besiedelung, besonders der Sandsteinmauer,  auch bei der neuen Ufergestaltung sich nach und nach fortsetzt.
  • 2. Gestaltung von flacheren  Böschungen (1: 20 bis 1:9,5) und steileren Wackenschüttungen (1:1,5). Die Aufwertung des limnischen Systems „Bodenseeufer“  in Bezug auf die neu entstehenden Habitate wird von uns begrüßt. Dies stellt einen Gewinn gegenüber dem bisherigen Zustand dar.
  • 3. Entfernung der Bäume (hauptsächlich Platanen) zur Gestaltung der neuen Böschungen und Entfernung der Bäume (diverse weitere Arten) außerhalb der geplanten neuen Böschungen.                                                                     Auf große Bedenken stößt die umfangreiche Entfernung von Bäumen in Hinsicht auf die dort vorhandenen Fledermaus- und Vogelvorkommen. Die betrifft insbesondere die stark gestörte Habitats- und Leitstruktur (Fledermäuse, Vögel) und vermindertes Nahrungsangebot an Insekten. Die bisherigen Untersuchen haben auch das Vorkommen geschützter Käferarten ergeben. Die Begehungen von Herrn Dr. Fiedler haben ein beachtliches und reichliches Fledermausvorkommen nachgewiesen (7 Rote-Liste Arten in BW der Stufe 1 - 3). Der untersuchte Lebensraum zeigt eine “derart hohe Dichte jagender Fledermäuse und stellt damit eine landesweite Ausnahmeerscheinung dar“ (Dr. Fiedler).                                                                                                 
  •  Die für die Uferneugestaltung notwendige Entfernung von Bäumen muss auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden.                                         
  • Die vorgesehenen Ersatzpflanzungen (z.B. entlang der neuen Bahnhofstraße) müssen in ausreichender Anzahl und Größe rechtzeitig  vor Entfernung der bisherigen Leitstrukturen vorgenommen werden. Ebenfalls sind vor den Fällungen die Ersatzquartiere mittels Vogel- und Fledermauskästen (Sommer- und Winterquartiere) anzubieten.                                                                 
  • Darüber hinaus sind Baumfällungen, die nicht im Zusammenhang mit der Uferneugestaltung stehen, möglichst  zu vermeiden. Unmittelbar vor Baumfällungen sind diese auf Fledermausbesatz (Sommer-, Übergangs- oder Winterquartiere) zu untersuchen. Wie Kartierungsergebnisse der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Bodensee zeigen, haben in den letzten 20 Jahren die Brutvögel im Durchschnitt um 47% abgenommen. Die Hauptgründe sind der Verlust geeigneter Lebensräume, Brutstätten und Nahrungshabitate.

 

 

Die LGS sollte Anlass dazu sein, das bisherige Gebiet in Bezug auf Bepflanzung z.B. durch Anlegen von artenreichen Blumenwiesen, standortgerechten Gehölzen und Habitatverbesserungen ökologisch erheblich aufzuwerten. Wie allerdings die Neuanpflanzung der Strandrasengesellschaft mit dem zu erwartenden Besucherstrom zu vereinbaren ist, bleibt gemäß den Erläuterungen noch offen.
Aus den o.g. Gründen sollte daher ein artenschutzrechtliches Monitoring über den Projektzeitraum und auch noch 2-4 Jahre danach erfolgen, um die erhoffte Wirksamkeit der Maßnahmen zu dokumentieren.

 


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Foto Heide Ley-Walitza
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